Spezialkenntnisse – Golfbetriebe


In Deutschland werden Golfanlagen grundsätzlich in zwei Grundformen betrieben, zum einen auf der Basis eines Verein als Mitgliederanlagen und zum anderen über eine gewerbliche Betreibergesellschaft, die auch Eigentümerin des eigentlichen Platzes sein kann. Es gibt Pacht- oder auch Eigentumsmodelle.

Bei Golfanlagen gilt es spezifische steuerliche Probleme zu beachten. Diese fangen bei den Mitgliederanlagen mit der Umsatzsteuer auf die Jahresgebühren an und hören bei den Betreibergesellschaften bei der Notwendigkeit, detaillierte besondere Planungsrechnungen zu erstellen, die die Bereiche Investitionen, Liquidität und Erfolge umfassen, nicht auf.

Alle diese Fragen müssen beantwortet werden.



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